{"id":171,"date":"2013-10-16T13:28:17","date_gmt":"2013-10-16T11:28:17","guid":{"rendered":"http:\/\/projektbox.lima-city.de\/TOURHOTEL\/?page_id=171"},"modified":"2014-12-10T05:02:08","modified_gmt":"2014-12-10T04:02:08","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/projektbox.lima-city.de\/TOURHOTEL\/agbs\/","title":{"rendered":"UNSERE AGB\u00b4s"},"content":{"rendered":"<h4><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen:<\/strong><\/span><\/h4>\n<ul>\n<li>\u00a7 1 Allgemeines<\/li>\n<li>\u00a7 2 Vertragspartner<\/li>\n<li>\u00a7 3 Vertragsabschluss, Anzahlung<\/li>\n<li>\u00a7 4 Beginn und Ende der Beherbergung<\/li>\n<li>\u00a7 5 R\u00fccktritt vom Beherbergungsvertrag<\/li>\n<li>\u00a7 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft<\/li>\n<li>\u00a7 7 Rechte des Gastes<\/li>\n<li>\u00a7 8 Pflichten des Gastes<\/li>\n<li>\u00a7 9 Rechte des Beherbergers<\/li>\n<li>\u00a7 10 Pflichten des Beherbergers<\/li>\n<li>\u00a7 11 Haftung des Beherbergers f\u00fcr Sch\u00e4den<\/li>\n<li>\u00a7 12 Tierhaltung<\/li>\n<li>\u00a7 13 Verl\u00e4ngerung der Beherbergung<\/li>\n<li>\u00a7 14 Beendigung der Beherbergung<\/li>\n<li>\u00a7 15 Erkrankung oder Tod des Gastes im Beherbergungsbetrieb<\/li>\n<li>\u00a7 16 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 1 Allgemeines<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Die (allgemeinen) \u00d6sterreichischen Hotelvertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die \u00f6sterreichischen Beherberger \u00fcblicherweise mit ihren G\u00e4sten Beherbergungsvertr\u00e4ge abschlie\u00dfen. Die \u00d6sterreichischen Hotelvertragsbedingungen schlie\u00dfen Sondervereinbarungen nicht aus.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 2 Vertragspartner<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Als Vertragspartner des Beherbergers gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er f\u00fcr andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.<\/p>\n<p>(2) Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind G\u00e4ste im Sinne der Vertragsbedingungen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 3 Vertragsabschluss, Anzahlung<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder m\u00fcndlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.<\/p>\n<p>(2) Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.<\/p>\n<p>(3) Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 4 Beginn und Ende der Beherbergung<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Der Gast hat das Recht, die gemieteten R\u00e4ume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.<\/p>\n<p>(2) Der Beherberger hat das Recht, f\u00fcr den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, es sei denn, dass ein sp\u00e4terer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.<\/p>\n<p>(3) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die R\u00e4ume) bis sp\u00e4testens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.<\/p>\n<p>(4) Wird ein Zimmer erstmalig vor 6 Uhr fr\u00fch in Anspruch genommen, so z\u00e4hlt die vorhergegangene Nacht als erste \u00dcbernachtung.<\/p>\n<p>(5) Die gemieteten R\u00e4ume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 12 Uhr freizumachen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 5 R\u00fccktritt vom Beherbergungsvertrag<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Bis sp\u00e4testens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogeb\u00fchr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erkl\u00e4rung aufgel\u00f6st werden. Die Stornoerkl\u00e4rung muss bis sp\u00e4testens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den H\u00e4nden des Vertragspartners sein.<\/p>\n<p>(2) Bis sp\u00e4testens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erkl\u00e4rung aufgel\u00f6st werden, es ist jedoch eine Stornogeb\u00fchr im Ausma\u00df des Zimmerpreises f\u00fcr drei Tage zu bezahlen. Die Stornoerkl\u00e4rung muss bis sp\u00e4testens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den H\u00e4nden des Vertragspartners sein.<\/p>\n<p>(3) Der Beherberger hat das Recht, f\u00fcr den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, es sei denn, dass ein sp\u00e4terer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.<\/p>\n<p>(4) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die R\u00e4ume) bis sp\u00e4testens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.<\/p>\n<p>(5) Auch wenn der Gast die bestellten R\u00e4ume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegen\u00fcber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten R\u00e4ume erhalten hat. Erfahrungsgem\u00e4\u00df werden in den meisten F\u00e4llen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Verpflegungspreises betragen.<\/p>\n<p>(6) Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen R\u00e4ume den Umst\u00e4nden entsprechend zu bem\u00fchen (\u00a7 1107 ABGB).<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Der Beherberger kann dem Gast eine ad\u00e4quate Ersatzunterkunft zur Verf\u00fcgung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringf\u00fcgig und sachlich gerechtfertigt ist.<\/p>\n<p>(2) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die R\u00e4ume) unben\u00fctzbar geworden sind, bereits einquartierte G\u00e4ste ihren Aufenthalt verl\u00e4ngern oder sonstige wichtige betriebliche Ma\u00dfnahmen diesen Schritt bedingen.<\/p>\n<p>(3) Allf\u00e4llige Mehraufwendungen f\u00fcr das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 7 Rechte des Gastes<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den \u00fcblichen Gebrauch der gemieteten R\u00e4ume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die \u00fcblicherweise und ohne besondere Bedingungen den G\u00e4sten zur Ben\u00fctzung zug\u00e4ng- lich sind, und auf die \u00fcbliche Bedienung.<\/p>\n<p>(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten R\u00e4ume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.<\/p>\n<p>(3) Ist Vollpension oder Halbpension vereinbart, so hat der Gast das Recht, f\u00fcr Mahlzeiten, die er nicht in Anspruch nimmt, eine angemessene Ersatzverpflegung (Lunchpaket) oder einen Bon zu verlangen, sofern er dies rechtzeitig, das ist bis 18 Uhr des Vortages, gemeldet hat.<\/p>\n<p>(4) Sonst hat der Gast bei Leistungsbereitschaft des Beherbergers, wenn er die vereinbarten Mahlzeiten nicht innerhalb der \u00fcblichen Tageszeiten und in den hief\u00fcr bestimmten R\u00e4umlichkeiten in Anspruch nimmt, keinen Ersatzanspruch.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 8 Pflichten des Gastes<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Fremdw\u00e4hrungen werden vom Beherberger nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Vouchers usw. anzunehmen. Alle bei Annahme dieser Wertpapiere notwendigen Kosten, etwa f\u00fcr Telegramme, Erkundigungen usw. gehen zu Lasten des Gastes.<\/p>\n<p>(2) Wenn Nahrungsmittel oder Getr\u00e4nke im Beherbergungsbetrieb erh\u00e4ltlich sind, aber dorthin mitgebracht und in \u00f6ffentlichen R\u00e4umen verzehrt werden, so ist der Beherberger berechtigt, eine angemessene Entsch\u00e4digung in Rechnung zu stellen (sogenanntes &#8222;Stoppelgeld&#8220; bei Getr\u00e4nken).<\/p>\n<p>(3) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Ger\u00e4ten, welche von den G\u00e4sten mitgebracht werden und welche nicht zum \u00fcblichen Reisebedarf geh\u00f6ren, ist die Zustimmung des Beherbergers einzuholen.<\/p>\n<p>(4) F\u00fcr den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast f\u00fcr jeden Schaden und Nachteil, den der Beherberger oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, f\u00fcr die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Gesch\u00e4digte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt den Beherberger in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 9 Rechte des Beherbergers<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im R\u00fcckstand, so steht dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie seiner Auslagen f\u00fcr den Gast, die eingebrachten Sachen zur\u00fcckzubehalten. (\u00a7 970 c ABGB gesetzliches Zur\u00fcckbehaltungsrecht.)<\/p>\n<p>(2) Der Beherberger hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenst\u00e4nden. (\u00a7 1101 ABGB gesetzliches Pfandrecht des Beherbergers.)<\/p>\n<p>(3) Wird das Service im Zimmer des Gastes oder zu au\u00dfergew\u00f6hnlichen Tageszeiten verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, daf\u00fcr ein Sonderentgelt zu verlangen; dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Er kann diese Leistungen aus betrieblichen Gr\u00fcnden auch ablehnen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 10 Pflichten des Beherbergers<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.<\/p>\n<p>(2) Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind:<\/p>\n<p>a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden k\u00f6nnen, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna und Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Stockwerkbad, Garagierung usw.<\/p>\n<p>b) f\u00fcr die Bereitstellung von Zusatz- bzw. Kinderbetten wird ein erm\u00e4\u00dfigter Preis berechnet.<\/p>\n<p>(3) Die ausgezeichneten Preise haben Inklusivpreise zu sein.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 11 Haftung des Beherbergers f\u00fcr Sch\u00e4den<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Der Beherberger haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und ihn oder seine Dienstnehmer ein Verschulden trifft.<\/p>\n<p>(2) Haftung f\u00fcr eingebrachte Gegenst\u00e4nde. Dar\u00fcber hinaus haftet der Beherberger als Verwahrer f\u00fcr die von den aufgenommenen G\u00e4sten eingebrachten Sachen bis zu einem H\u00f6chstbetrag von Euro 1.100,&#8211;, sofern er nicht beweist, dass der Schaden weder durch ihn oder einen seiner Dienstnehmer verschuldet noch durch fremde, im Haus aus- und eingehende Personen verursacht wurde. Unter diesen Umst\u00e4nden haftet der Beherberger f\u00fcr Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere bis zu einem H\u00f6chstbetrag von Euro 550,&#8211;, es sei denn, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit in Verwahrung genommen hat oder dass der Schaden von ihm selbst oder seinen Dienstnehmern verschuldet wurde und er daher unbeschr\u00e4nkt haftet. Eine Ablehnung der Haftung durch Anschlag ist rechtlich ohne Wirkung. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenst\u00e4nde handelt, als G\u00e4ste des betreffenden Betriebes gew\u00f6hnlich in Verwahrung geben. Vereinbarungen, durch welche die Haftung unter das in den obigen Abs\u00e4tzen genannte Ma\u00df herabgesetzt werden soll, sind unwirksam. Sachen gelten dann als eingebracht, wenn sie von einer im Dienst des Beherbergungsbetriebes stehenden Person \u00fcbernommen oder an einen von dieser zuge- wiesenen, hief\u00fcr bestimmten Platz gebracht werden. (Insbesondere \u00a7\u00a7 970 ff. ABGB.)<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 12 Tierhaltung<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Tiere d\u00fcrfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Verg\u00fctung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. In den Salons, Gesellschafts- und Restaurantr\u00e4umen d\u00fcrfen sich Tiere nicht aufhalten.<\/p>\n<p>(2) Der Gast haftet f\u00fcr den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den f\u00fcr den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (\u00a7 1320 ABGB).<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 13 Verl\u00e4ngerung der Beherbergung<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Eine Verl\u00e4ngerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 14 Beendigung der Beherbergung<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen R\u00e4ume, den Umst\u00e4nden entsprechend, zu bem\u00fchen. Im \u00fcbrigen gilt die Regelung in \u00a7 5 (5) sinngem\u00e4\u00df (Abzugprozente).<\/p>\n<p>(2) Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.<\/p>\n<p>(3) Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so k\u00f6nnen die Vertragspartner den Vertrag bei Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Tagen jederzeit l\u00f6sen. Die K\u00fcndigung muss den Vertragspartner vor 10 Uhr erreichen, ansonsten gilt dieser Tag nicht als erster Tag der K\u00fcndigungsfrist, sondern erst der darauffolgende Tag.<\/p>\n<p>(4) Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 12 Uhr r\u00e4umt, ist der Beherberger berechtigt, den Zimmerpreis f\u00fcr einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>(5) Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen, wenn der Gast<\/p>\n<p>a) von den R\u00e4umlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein r\u00fccksichtsloses, anst\u00f6\u00dfiges oder sonst grob ungeh\u00f6riges Verhalten den \u00fcbrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegen\u00fcber dem Beherberger und seinen Leuten oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die k\u00f6rperliche Sicherheit schuldigt macht;<\/p>\n<p>b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer \u00fcbersteigenden Krankheit befallen oder pflegebed\u00fcrftig wird;<\/p>\n<p>c) die ihm vorgelegte Rechnung \u00fcber Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.<\/p>\n<p>(6) Wenn die Vertragserf\u00fcllung durch ein als h\u00f6here Gewalt zu wertendes Ereignis unm\u00f6glich wird, wird der Vertrag aufgel\u00f6st. Der Beherberger ist jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsm\u00e4\u00dfig zur\u00fcckzugeben, so dass er aus dem Ereignis keinen Gewinn zieht. (\u00a7 1447 ABGB.)<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 15 Erkrankung oder Tod des Gastes im Beherbergungsbetrieb<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1) Erkrankt ein Gast w\u00e4hrend seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so hat der Beherberger die Pflicht, f\u00fcr \u00e4rztliche Betreuung zu sorgen, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist. Der Beherberger hat folgenden Kostenersatzanspruch gegen\u00fcber dem Gast bzw. bei Todesfall gegen seinen Rechtsnachfolger:<\/p>\n<p>a) allf\u00e4lliger Ersatz vom Gast noch nicht beglichener Arztkosten;<\/p>\n<p>b) f\u00fcr die erforderliche Raumdesinfektion, wenn diese vom Amtsarzt angeordnet wird;<\/p>\n<p>c) allenfalls Ersatz f\u00fcr die unbrauchbar gewordene W\u00e4sche, Bettw\u00e4sche und Betteinrichtung, gegen Ausfolgung dieser Gegenst\u00e4nde an den Rechtsnachfolger, andernfalls f\u00fcr die Desinfektion oder gr\u00fcndliche Reinigung aller dieser Gegenst\u00e4nde;<\/p>\n<p>d) f\u00fcr die Wiederherstellung von W\u00e4nden, Einrichtungsgegenst\u00e4nden, Teppichen usw., soweit diese in Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall verunreinigt oder besch\u00e4digt wurden;<\/p>\n<p>e) f\u00fcr die Zimmermiete, sowie sie in Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall durch zeitweise Unverwendbarkeit der R\u00e4ume ausf\u00e4llt (mindstens drei, h\u00f6chstens sieben Tage).<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a7 16 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/span><\/p>\n<p>(1) Erf\u00fcllungsort ist der Ort, in dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das f\u00fcr den Beherbergungsbetrieb sachlich und \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht vereinbart, ausser<\/p>\n<p>a) der Gast hat als Verbraucher einen im Inland gelegenen Besch\u00e4ftigungsort oder Wohnsitz; in diesem Fall wird als Gerichtsstand jener Ort, der vom Gast in der Anmeldung bekanntgegeben wurde, vereinbart;<\/p>\n<p>b) der Gast hat als Verbraucher nur einen inl\u00e4ndischen Besch\u00e4ftigungsort; in diesem Fall wird dieser als Gerichtsstand vereinbart.Die im \u00a7 5 Ziffer 1, 2 und 5 angef\u00fchrten Stornogeb\u00fchren sind gem\u00e4\u00df \u00a7 31 in Verbindung mit \u00a7 32 Kartellgesetz als unverbindliche Verbandsempfehlung in das Kartellregister, Zahl 1 Kt 617\/97-5, eingetragen.<\/p>\n<p>Eigent\u00fcmer, Herausgeber und Verleger: Fachverband Hotellerie, 1045 Wien, Wiedner Hauptstra\u00dfe 63.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Inhalt verantwortlich:<br \/>\nFachverbandsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Mag. Gregor Herzog, Fachverband Hotellerie\/Susanne Karabiberoff.<br \/>\n\u00a9 Letzte Aktualisierung: 01.02.2002<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen: \u00a7 1 Allgemeines \u00a7 2 Vertragspartner \u00a7 3 Vertragsabschluss, Anzahlung \u00a7 4 Beginn und Ende der Beherbergung \u00a7 5 R\u00fccktritt vom Beherbergungsvertrag \u00a7 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft \u00a7 7 Rechte des Gastes \u00a7 8 Pflichten des Gastes \u00a7 &hellip; <a href=\"https:\/\/projektbox.lima-city.de\/TOURHOTEL\/agbs\/\">Weiter<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":11,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"kt_blocks_editor_width":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/projektbox.lima-city.de\/TOURHOTEL\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/171"}],"collection":[{"href":"https:\/\/projektbox.lima-city.de\/TOURHOTEL\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/projektbox.lima-city.de\/TOURHOTEL\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/projektbox.lima-city.de\/TOURHOTEL\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/projektbox.lima-city.de\/TOURHOTEL\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=171"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/projektbox.lima-city.de\/TOURHOTEL\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/171\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/projektbox.lima-city.de\/TOURHOTEL\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=171"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}